Anlegertyp
Für den Zugang zur Webseite für „institutioneller Anleger“ muss der Nutzer zustimmen und bestätigen, dass es sich bei ihm um einen Anleger wie nachfolgend definiert handelt:
1. Unternehmen, die als
a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
b) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute,
c) Versicherungsunternehmen,
d) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften,
e) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften,
f) Börsenhändler und Warenderivatehändler,
g) sonstige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit nicht von den Buchstaben a bis f erfasst wird, im Inland oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können;
2. nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale überschreiten:
a) 20.000.000 Euro Bilanzsumme,
b) 40.000.000 Euro Umsatzerlöse,
c) 2.000.000 Euro Eigenmittel;
3. nationale und regionale Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;
4. Zentralbanken, internationale und überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investmentbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;
5. andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.
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